Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Veranstalter (VP 1) versichert über den Charakter, Umfang, Art und Weise der vereinbarten Leistung informiert zu sein und ist nicht berechtigt, eigenmächtig Abzüge vom Honorar vorzunehmen.
2. Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit der Mitarbeiter der Fa. Sturmevents (VP 2) und der auftretenden Künstler und des mitgebrachten Equipments ( z.B. Tonträger ) während seines Aufenthalts am Veranstaltungsort.
Die dafür notwendigen Versicherungen hat der Veranstalter abzuschließen und auf Verlangen des VP 2 die Policen vorzulegen.
Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Veranstalter für den entstandenen Schaden.
3. Die Aufführungsrechte, GEMA und weiter anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
Für die ggf. notwendigen behördlichen oder sonstiger Genehmigungen für die Durchführung der Veranstaltung am Veranstaltungsort trägt der Veranstalter Sorge.
Kann VP 2 auf Grund eines Mangels in o.g. Zustimmungen nicht auftreten, hat das nicht VP 2 zu vertreten und damit Anspruch auf das vereinbarte Brutto-Honorar.
4. Der Veranstalter versichert, dass die elektrischen Anlagen den neuesten Bestimmungen der VDE entsprechen und im gesamten Umfang nach den technischen Bedingungen ausreichend sind.
Weiterhin muss sichergestellt sein, dass Schwierigkeiten( z.B. mit der Stromversorgung ) sofort behoben werden können ( Sicherungskasten zugänglich !! )
Während der Betriebszeit darf die Stromversorgung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Techniker bzw. VP 2 unterbrochen werden.
Für Schäden durch Nichtbeachtung haftet der Veranstalter.
5. Jegliche Ton-, Bildaufzeichnung und sonstige Dokumentation, wie Foto, Video, etc. sind nur mit schriftlicher Genehmigung des VP 2 zulässig.
Der Veranstalter erwirbt mit dem Veranstaltungsvertrag keinerlei Verwertungsrechte an dem Programm des VP 2, auch nicht für den Privatgebrauch.
6. Der Veranstalter sorgt für eine freie Zufahrt zur Bühne und den entsprechenden Parkmöglichkeiten ( Anzahl und Art der Fahrzeuge sind im Vertrag angegeben ). Der Aufgang und Zugang zur Bühne müssen beleuchtet sein.
7. Der Veranstalter sorgt für saubere, sanitäre Anlagen an der Bühne ( max. 20 Meter entfernt ).
8. Ein angemessenes Catering ( Speisen und Getränke ) tragen zum Erfolg Ihrer Veranstaltung bei !
9. Salvatorische Klausel Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden (z.B. höhere Gewalt nach BGB, etc. ), so sind beide Seiten verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.
Der Gerichtsstand ist Görlitz.
STURMEVENTS